G-BA: Aktuelle Nutzenbewertungen für Eptinezumab, Upadacitinib, Burosumab
- Bettina Martini
- Medizinische Nachrichten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat folgende neue Beschlüsse zur Bewertung gegenüber der jeweiligen zweckmäßigen Vergleichstherapie gefasst:
Eptinezumab (Vyepti, Lundbeck) zur Migräneprophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt, unabhängig davon, ob eine konventionelle Migräneprophylaxe möglich ist oder nicht.
Upadacitinib (Rinvoq, AbbVie Deutschland) bei zwei neuen Indikationen:
- zur Behandlung der aktiven nicht röntgenologischen axialen Spondyloarthritis bei erwachsenen Patienten mit objektiven Anzeichen einer Entzündung, angezeigt durch erhöhtes C-reaktives Protein und/oder Nachweis durch Magnetresonanztomografie, die unzureichend auf NSAR angesprochen haben: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
- zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven Colitis ulcerosa bei erwachsenen Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Burosumab (Crysvita, Kyowa Kirin) bei dem neuen Anwendungsgebiet „Behandlung der FGF23-bedingten Hypophosphatämie bei tumorinduzierter Osteomalazie in Verbindung mit phosphaturischen mesenchymalen Tumoren, die nicht durch eine Operation kurativ behandelt oder nicht lokalisiert werden können, bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 bis 17 Jahren, und bei Erwachsenen: Ein Zusatznutzen gegenüber einerPhosphatsubstitution und aktivem Vitamin D (Calcitriol oder Alfacalcidol) in Kombination ist nicht belegt.
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