Fortbildung: Nachweise jetzt bei der KV einreichen
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Gesundheitspolitik
Berlin (pag) – Am 30. Juni endet nicht nur die Frist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Bis dahin müssen viele Vertragsärzte und -psychotherapeuten auch ihre Fortbildungsnachweise einreichen.
Niedergelassene Kassenärzte und Vertragspsychotherapeuten sind verpflichtet, alle fünf Jahre gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zu belegen, dass sie mindestens 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben. Tun sie das nicht, greifen gesetzlich festgelegte Sanktionen, darauf weist aus aktuellem Anlass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Gegenüber säumigen Ärzten können Honorarkürzungen ausgesprochen werden, im Extremfall ist aber auch der Entzug der Zulassung möglich.
Seit Einführung der Nachweispflicht am 1. Juli 2004 wurden nach Angaben der KBV 150 Ärzten bzw. Psychotherapeuten die Zulassung oder Ermächtigung entzogen, weil sie ihrer Fortbildungspflicht auch nach einer Nachholfrist nicht nachgekommen waren. 2018 mussten rund 14.000 Ärzte und Psychotherapeuten ihre Fortbildungspunkte einreichen. 98 Prozent erfüllten die Anforderungen, nur 251 gelang dies nicht, so die KBV. Grund dafür seien meistens aber private Gründe gewesen.
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise