ePA: Entwickler sehen sich „voll im Zeitplan“
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die zuständigen Firmen Bitmarck und Rise sehen sich „voll im Zeitplan“. Wer wie auf die Akte zugreifen kann, erklärt die gematik.
Rise und Bitmarck entwickeln die Patientenakte nach eigenen Angaben für mehr als 80 Prozent der Kassen. „Wir sind überzeugt, unseren Kunden pünktlich zum 1. Januar 2021 ein fertiges, gematik-zugelassenes Produkt inklusive Betrieb liefern zu können“, sagt Andreas Strausfeld, Vorsitzender der Bitmarck-Geschäftsführung. Speziell die Software-Entwicklung des eigentlichen Aktensystems und der Benutzerschnittstelle (mobile Applikation) durch Rise mache große Fortschritte, teilen beide Akteure mit. Eine Besonderheit sei die Entwicklung einer eigenständigen VAU-Lösung (vertrauenswürdige Ausführungsumgebung) als Teil des Systems. „Über diese Umgebung wird sichergestellt, dass der Betreiber der ePA niemals Zugriff auf die Daten des Versicherten hat“, betonen Rise und Bitmarck.
Ab 2021 sollen die Zugriffsmöglichkeiten laut gematik so laufen: Versicherte können Ärzte den Zugriff auf die Daten erteilen. Dabei gebe es zwei Kategorien: Daten, die der Versicherte selbst einstellt und Daten, die dem Versicherten von einem Leistungserbringer, z.B. dem Arzt, bereitgestellt werden. In der ersten ePA-Version könne der Versicherte dem Arzt folgende Berechtigungen erteilen: kein Zugriff; Zugriff nur auf vom Versicherten eingestellte Dokumente; Zugriff nur auf von Leistungserbringern eingestellte Dokumente inklusive der Option, eigene Dokumente einzustellen oder Zugriff sowohl auf vom Versicherten als auch auf von Leistungserbringern eingestellte Dokumente. Die Dauer der Berechtigung könne vom Versicherten frei zwischen einem Tag und eineinhalb Jahren gewählt werden. Ab 2022 steht eine Erweiterung des Berechtigungskonzepts an. Bestimmte Dokumentenkategorien würden definiert, für welche separat Zugriffsberechtigungen erteilt werden könnten, teilt die gematik mit. Der Versicherte habe die Möglichkeit, eine Zugriffserlaubnis auf einzelne Dokumente zu erteilen. Diese könne er aber auch ganz verbergen.
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise