Einmischung: BVA weist Vorwürfe der Kassenärzte zurück

  • Presseagentur Gesundheit (pag)
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Berlin/Bonn (pag) – Hat das Bundesversicherungsamt (BVA) seinen Faible für Versorgungsgestaltung entdeckt und mischt sich in Vergütungsverhandlungen zwischen Kassen und Vertragsärzten ein? Das hat zumindest die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) während ihrer jüngsten Vertreterversammlung behauptet. Das BVA weist die Vorwürfe zurück.

 

„Eine Fachaufsicht wird nicht ausgeübt. Von daher kann von einer steuernden Einflussnahme ,mit selbst definierten Anforderungen‘ keine Rede sein“, teilt das Amt auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit mit. Damit nimmt das BVA Bezug auf einen Beschluss der KBV-Vertreterversammlung. Dieser lautet: „Das BVA hat sich an die Grenzen seiner Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen zu halten und sich nicht in die Vertragsverhandlungen zu den jährlich abzuschließenden Vergütungsvereinbarungen nach § 87a SGB V mit selbst definierten Anforderungen steuernd einzubringen.“ Seit den Verhandlungen über die Honorarverträge für 2019 blockiere das BVA in allen KV-Bezirken Verhandlungen zwischen den Ärzten und den Kassen, behauptet die KBV. Das bedeute, dass keine Vergütungsvereinbarungen zustande kommen und direkt das Schiedsamt angerufen werden müsse oder dass das BVA die bundesunmittelbaren Kassen auffordere, die bereits abgeschlossenen Vereinbarungen zu ändern oder sich ans Schiedsamt zu wenden. Für 2020 seien deswegen keine Vergütungsvereinbarungen unterzeichnet worden.

Diese Vorwürfe weist das BVA zurück. Lediglich in der KV-Region Baden-Württemberg sei gegenüber den bundesunmittelbaren Krankenkassen eine aufsichtsrechtliche Beratung erfolgt. „Gegenstand der Beratung war, dass die Krankenkassen Vertragsverhandlungen mit den jeweiligen Gesamtvertragspartnern aufnehmen und bei Scheitern dieser Verhandlungen hilfsweise das Landesschiedsamt anrufen sollten.“ Ein Verpflichtungsbescheid sei aber nicht ergangen, da die Krankenkassen der Beratung Folge geleistet hätten.