Eine junge Frau mit vielen Muttermalen und einem „Removal Pen“
- Dr. med. Thomas Kron
- Patienten-Fall
Kernbotschaften
Medizinische Lifestyle-Produkte, etwa zur Selbstentfernung von Pigmentmalen, sind „in“. Die Anwendung ist allerdings nicht frei von Risiken, wie die Krankengeschichte einer 31-jährigen Frau zeigt, die Dr. med Katja Schlömer Soares und ihre Kollegen vom Hautzentrum Wuppertal schildern.
Die Patientin und ihre Geschichte
Die Patientin stellte sich den Autoren zufolge 4 Wochen nach der Nutzung eines „mole removal pen“ mit dem Wunsch einer Laser-Therapie zur Korrektur der durch die Selbstbehandlung verursachten Narben vor. Den CE-gekennzeichneten Pen habe sie aus dem Internet über eine große Handelsplattform für einen Preis von etwa 30 Euro bezogen und sich mit diesem etwa 100 Pigmentmale am gesamten Körper entfernt. Dem Gerät lägen, wie die Dermatologen weiter, berichten, dünne Nadeln sowie ein Aufsatz zur Entfernung der Pigmentmale bei. Die Patientin habe sich bei der Anwendung an den Empfehlungen der beiliegenden Gebrauchsinformation) orientiert und den Pen je nach Größe des Pigmentmals 10–30s angewendet. Bei der meist schmerzhaften Behandlung se es zu „einer Verbrennung der Haut gekommen mit nachfolgender Verkrustung der behandelten Areale und narbiger Abheilung nach ca. 5 bis 10 Tagen“ Nach Abfallen der Krusten seien rötliche 'Punkte' zurückgeblieben, die die Patientin als kosmetisch sehr störend empfand und nun lasermedizinisch korrigieren lassen wollte“.
Die Befunde
Bei der klinischen Untersuchung zeigten sich nach Angaben von Soares und ihren Kollegen am gesamten Integument etwa 100 teils erythematöse, teils weiße Makulae. Die Dermatoskopie habe nach der Behandlung zum Teil weißlich strukturlose Areale im Sinne von bleibendem Narbengewebe neben Gefäßstrukturen unterschiedlich starker Ausprägung gezeigt. Die Gefäße seien an den Beinen ausgeprägter gewesen als in oberen Körperarealen. Im Verlauf hätten im Bereich der behandelten Areale multiple „hellbräunliche Makulae mit Pigmentnetz im Sinne von Rezidivnävi (ca. 20)“ beobachtet werden können.
Diskussion
Im vorgestellten Fall erfolgte den Autoren zufolge „eine unkontrollierte und unvollständige Entfernung von Pigmentmalen am gesamten Integument ohne vorhergehende ärztliche Diagnose- beziehungsweise Indikationsstellung“. Der Fall zeige, dass Patientinnen und Patienten auch vor schmerzhaften Selbstbehandlungen mit Produkten „aus fragwürdigen Quellen“ nicht zurückschreckten. Und sogar offensichtliche Recht- schreib- bzw. Übersetzungsfehler ( „mole removal": „Maulwurf entfernen“) in den Produktbeschreibungen und den Anwendungshinweisen hielten manche Menschen nicht von der Anwendung ab.
Produkte für solche Selbstbehandlungen seien über große Online-Vertriebsportale einfach erhältlich. Zu diesen Produkten gehöre auch der vorgestellte „mole removal pen“, dessen Wirkmechanismus vermutlich auf Mikroablation mittels ionisierenden Gases basiere; aufgrund fehlender Herstellerangaben sei dies jedoch unklar. Angeboten würden außerdem auch erschwingliche Produkte zur Faltenreduktion wie Microneedling-Pens und -Roller mit Eindringtiefen von 2mm und mehr, „Hochfrequenz-“ und „Radiofrequenzgeräte“, auch „Pico-Laser“ und andere Geräte zur Applikation von Energie auf die Haut.
Auf Gefahren werde in den Anwenderhinweisen oft nicht oder nur unzureichend hingewiesen. Zu bedenken seien außer Narben die möglichen Konsequenzen einer unvollständigen Behandlung potenziell maligner Hautveränderungen; „das Risiko, maligne Hauttumoren nicht zu erkennen, was aufgrund einer verzögerten Diagnosestellung im weiteren Verlauf im schlimmsten Fall zu einer Metastasierung führen kann, sollte nicht unterschätzt werden“, warnen Soares und ihre Kollegen.
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