ECDC: Definition für einen „wahrscheinlichen Fall“ einer Affenpocken-Infektion
- Andrea Hertlein
- Medizinische Nachrichten
Kernbotschaften
Bislang wurden insgesamt 118 bestätigte Affenpocken-Fälle aus 12 Ländern der europäischen Union gemeldet; Todesfälle hat es bislang keine gegeben, wie das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) am Mittwoch in einem Epidemiologischen Update mitteilte. Darin aufgeführt ist außerdem die derzeit in der EU verwendete Definition zur Abklärung von Verdachtsfällen.
Um eine im Labor bestätigten Affenpockeninfektion handelt es sich laut ECDC, wenn ein positives Ergebnis eines Affenpockenvirus-spezifischen PCR-Tests vorliegt. Fällt ein Orthopoxvirus-spezifischer PCR-Tests positiv aus, kann die Affenpocken-Infektion erst durch Nukleotidsequenzbestimmung des nachgewiesenen Virus bestätigt werden.
Kriterien für das wahrscheinliche Vorliegen einer Affenpocken-Infektion
Von einem wahrscheinlichen Fall ist auszugehen, wenn eine Person einen unerklärlichen Ausschlag an einem beliebigen Körperteil aufweist und gleichzeitig ein oder mehrere Symptome einer Affenpockeninfektion (Symptombeginn ab dem 1. März 2022) zeigt. Zu den Symptomen zählen Fieber, Schüttelfrost, Myalgie, Cephalgie, Fatigue, Anthralgien, Rückenschmerzen und Lymphadenopathie.
Darüber hinaus muss laut Falldefinition einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- positives Labortestergebnis auf eine Orthopoxvirus-Infektion (z. B. orthopoxvirus-spezifische positive PCR ohne Sequenzierung, Elektronenmikroskopie, Serologie)
- eine epidemiologische Verbindung zu einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall von Affenpocken in den 21 Tagen vor Auftreten der Symptome,
- eine Reise in ein Affenpocken-Endemiegebiet innerhalb von 21 Tagen vor Auftreten der Symptome
- mehrere oder anonyme Sexualpartner (unabhängig von der sexuellen Orientierung) innerhalb von 21 Tagen vor Auftreten der Symptome,
- oder es muss sich bei dem Verdachtsfall um einen Mann handeln, der Sex mit Männern (MSM) hat.
Eine Affenpocken-infektion liegt laut EU-Definition außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Personen vor, die neben den Affenpocken-typischen Symptomen einen ungeklärten generalisierten oder lokalisierten makulopapulösen oder vesikulopustulären Ausschlag mit zentrifugaler Ausbreitung zeigen und Läsionen, die eine Nabelung oder Verschorfung aufweisen.
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