Digitalisierung als Bürokratie-Booster?
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Digitale Prozesse wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhöhen den Bürokratieaufwand in vertragsärztlichen Praxen um 1,25 Millionen Stunden. Das zeigt der Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung.
Den Index hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) veröffentlicht.
„Die eAU verursacht bislang einen Zusatzaufwand in Höhe von mehr als einer Million Arbeitsstunden pro Jahr in den Praxen. Da ist das eRezept noch nicht einmal berücksichtigt“, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Anstatt die Praxen zu entlasten, habe die bisherige Digitalisierungspolitik die Praxen weiter belastet.
Als Gründe für die erhöhte Bürokratie werden die lange Dauer des elektronischen Signiervorgangs und das digitale Versenden genannt. Bei fehlerhaftem Digitalversand erhöhe das Ausstellen der papiergebundenen Ersatzbescheinigung den Aufwand maßgeblich. „Pro Fall verursacht das digitale Verfahren der eAU aktuell 50 Sekunden mehr bürokratischen Aufwand als die papiergebundene Bescheinigung“, erläutert Prof. Volker Wittberg von der FHM. Bei jährlich 90 Millionen ausgestellten eAUs summiere sich dies auf 1,25 Millionen Stunden mehr Bürokratie in den Praxen.
Um das digitale Signieren zu beschleunigen, müssten durch die gematik Mindestvorgaben definiert und überprüft werden, verlangt Kriedel. „Es muss beispielsweise festgelegt werden, wie lange ein Signiervorgang maximal dauern darf und welche diesbezüglichen Funktionalitäten ein Softwaresystem seinen Anwendern anbieten muss.“ Die wichtigste Voraussetzung für den Einsatz digitaler Anwendungen in Praxen sei eine stabil funktionierende Telematik-Infrastruktur (TI). Kriedel will, dass jegliche digitale Anwendung vollumfänglich erprobt wird, bevor sie im Praxisalltag landet.
Unterdessen wird bekannt, dass Vertragsärzte künftig eine monatliche Pauschale für Ausstattung und Betrieb der TI erhalten. Bisher lief die Finanzierung im Wesentlichen über Einzelsummen. Die Neuregelung steht in einem Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, ist aber Medienberichten zufolge noch nicht ressortabgestimmt. Die Pauschalen soll es auch für andere Heilmittelerbringer geben.
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise