Das DMP zu COPD wird aktualisiert
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aktualisiert seine Vorgaben zum Disease-Management-Programm (DMP) bei chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) unter anderem im Bereich Arzneimittelverordnung. Betroffen sind 830.000 eingeschriebene Versicherte.
Das DMP COPD ist vom G-BA auf den neusten wissenschaftlichen Stand gebracht worden. Grundlage ist eine Auswertung der medizinischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Aktualisiert wurden unter anderem die Empfehlungen zu den vorrangig zu verordnenden Arzneimitteln. Da das Ansprechen auf die Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich ist, wird die Notwendigkeit der ärztlichen Überwachung und Steuerung nochmals stärker betont. Die Therapie soll zeitnah reduziert oder intensiviert werden können.
Zwei strittige Punkte werden im Plenum des G-BA diskutiert: Sollen Blutdruckwerte der Patienten immer oder nur optional von Ärzten ausgefüllt werden? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft votieren für letzteres, unterliegen aber in der Abstimmung. Die Patientenvertretung macht sich dafür stark, dass Ärzte Patienten auf geeignete digitale Anwendungen, insbesondere Digitale Medizinische Anwendungen (DIMA), hinweisen sollen. DIMA werden anders als Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) nicht vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und zugelassen. Sie sollen vom G-BA im Rahmen der Weiterentwicklung von DMPs eingeschätzt werden (§ 137f SGB V).
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, argumentiert gegen einen Hinweis im DMP: „Wenn es eine geeignete COPD-DIMA gibt, dann steht die auch Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung, die nicht in das DMP eingeschrieben sind.“ Dr. Doris Pfeiffer, GKV-Spitzenverband, unterstützt dies. Das Gremium entscheidet sich letztlich gegen den Vorschlag.
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