COVID-19: DGKJ legt Stellungnahme zur Teilnahme von Kindern mit Grunderkrankungen am Schulunterricht vor

  • Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)

  • von Andrea Hertlein
  • Medizinische Nachrichten
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Kernbotschaft

Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert und in ihrer Lebensqualität wenig oder gar nicht beeinträchtigt sind, haben grundsätzlich kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu befürchten. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hervor.

Dazu zählen laut DGKJ zum Beispiel Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1, Asthma, neurologischen oder endokrinologischen Erkrankungen sowie Kinder mit angeborenen Herzfehlern oder Herz-Kreislauferkrankungen, die weder die Lunge, das Herz-Kreislaufsystem, die Nierenfunktion noch das Immunsystem in relevantem Ausmaß kompromittieren.

Datenlage noch unklar

Bis heute sei nicht klar, ob Kinder mit bestimmten Grunderkrankungen oder medikamentösen Therapien ein höheres Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion oder einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben als andere und ob es bestimmte Merkmale gibt, die zur individuellen Risikoerhöhung führen, heißt es in der Stellungnahme.

So hatten im Survey der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) zu hospitalisierten Kindern mit COVID-19-Erkrankung etwa 25 Prozent der hospitalisierten sowie 50 Prozent der intensivtherapie-pflichtigen Kinder eine Grunderkrankung. Die Zahlen seien allerdings noch zu klein, um Risikoprofile definieren zu können, gibt die Fachgesellschaft zu Bedenken. Auch Studien aus anderen Ländern würden bisher keine Rückschlüsse erlauben.

Einzelfälle kritisch prüfen

Anders verhalte es sich jedoch bei Kindern, bei denen Erkrankungen vorliegen, die die Lungenfunktion, das kardiovaskuläre System oder die Nierenfunktion in "relevantem Maße" beeinträchtigen. Hier müsse von einer potentiellen Gefährdung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 ausgegangen werden, betont die Fachgesellschaft. Dies gelte auch für einige Kinder, die an Krankheiten leiden, die einer Therapie mit Medikamenten bedürfen, die eine relevante Immunsuppression auslösen (z.B. rezente Transplantation, hohe Dosis an Immunsuppression, häufige Abstoßung, etc.) oder Patienten, die a priori an einem relevanten schwerwiegenden Immundefekt leiden.

Allerdings, so die DGKJ, müsse die Frage nach „in relevantem Maße“ durchaus im Einzelfall kritisch geprüft werden. Eine generelle Freistellung etwa von Kindern mit angeborenem Herzfehler bzw. Herz-Kreislauferkrankungen oder Cystischer Fibrose könne damit nicht sinnvollerweise gemeint sein. Alle Empfehlungen müssen sehr kritisch geprüft werden, fordert die DGKJ, da „alle notwendigen Maßnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur für einige wenige vor uns liegende Wochen gelten, sondern viele Monate bis weit ins Jahr 2021 hinein notwendig werden.“