COVID-19: AAP veröffentlicht Leitlinien zur CPR bei Kindern
- Morgan RW & al.
- Pediatrics
- Univadis
- Clinical Summary
Erkenntnis
- Bei der CPR bei Kindern mit bekannter oder vermuteter SARS-CoV-2-Infektion sollten die CPR-Leistenden persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Partikelfilter („High Efficiency Particle Air [HEPA-]“-Filter) verwenden.
Warum das wichtig ist
- Im Jahr 2020 veröffentlichte die American Heart Association (AHA) erste Empfehlungen zu grundlegenden und fortgeschrittenen kardialen lebenserhaltenden Maßnahmen für Patienten mit bekannter oder vermuteter COVID-19.
- Jetzt ist mehr über die Übertragbarkeit und die pädiatrische Epidemiologie bekannt.
- Die Prioritäten der pädiatrischen Wiederbelebung unterscheiden sich von denen bei der Wiederbelebung Erwachsener.
Beschreibung
- Herausgegebene, von der American Academy of Pediatrics (AAP) befürwortete Empfehlungen:
- Im Auftrag der AHA
- In Zusammenarbeit mit der American Association for Respiratory Care und der American Society of Anesthesiologists
Wichtige Einzelheiten
- Bei der Versorgung schwerkranker, mit SARS-CoV-2 infizierter Kinder eine PSA tragen, die für aerosolerzeugende Prozesse (AGPs) geeignet ist.
- Bei Herzstillstand eines Kindes mit Verdacht auf oder bestätigter COVID-19 mit den Thoraxkompressionen beginnen und, falls indiziert, defibrillieren.
- Oxygenierung und Beatmung priorisieren.
- Eine CPR, einschließlich der Bebeutelung, stellt einen AGP dar.
- PSA tragen, einschließlich Augenschutz.
- Bei allen Beatmungsstrategien HEPA-Filter verwenden.
- CPR-Leistende ohne PSA sollten durch CPR-Leistende abgelöst werden, die eine geeignete PSA tragen.
- Kanülen mit Cuff-Technologie verwenden.
- Videolaryngoskopie in Betracht ziehen.
- Endotracheale Medikation minimieren.
- Schutzbarrieren sind kein Ersatz für PSA.
- Es ist unwahrscheinlich, dass Neugeborene SARS-CoV-2 übertragen, sie sollten jedoch vor der Übertragung des Erregers durch andere geschützt werden, einschließlich vor Atemwegsflüssigkeiten der Mutter.
- Finanzierung: AHA
Einschränkungen
- Keine formale Evidenzüberprüfung
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