Corona-Tests: Bund prüft Plausibilität
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) rechnen auch künftig mit den Corona-Testzentren ab. Danach wirft aber der Bund ein Auge auf die Daten der Testzentren, um möglichen Betrug zu ahnden. Auf diese Vorgehensweise haben sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt.
Der Einigung geht ein „Brandbrief“ der KVen und der KBV voraus. In dem Schreiben an Lauterbachbetonten sie noch die Betrugsanfälligkeit der neuen Testverordnung (TestV) und verweigerten die Abrechnung. „Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können.“ Sie sähen sich „außer Stand, ab dem 30. Juni 2022 erbrachte Bürgertestungen nach §4a TestV abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen“. Darauf folgt ein Spitzengespräch zwischen KBV-Vorstand und Lauterbach. In einer gemeinsamen Erklärung teilen sie im Anschluss mit, dass der Bund „die Plausibilität der durchgeführten Tests und Ergebnisse überprüft und Auffälligkeiten an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen“ weitergibt. „Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben.“
Laut der neuen Verordnung bleiben für diverse Personengruppen die Corona-Schnelltests in Zentren kostenlos, zum Beispiel für Kinder bis fünf Jahre, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderungen und ihre Betreuungskräfte. Personen, die auf ihrer Corona-Warn-App die Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten, und Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung im Innenraum besuchen oder Kontakt zu Risikogruppen haben, zahlen drei Euro. Der Anspruchsgrund muss nachgewiesen werden. Der Deutsche Hausärzteverband sieht Probleme bei der Umsetzung. Die Idee, dass sich die Praxen Eintrittskarten oder ähnliches als Nachweis vorlegen lassen, sei absurd, kritisiert der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt. „Arztpraxen sind keine Ordnungsämter“.
Dieser Volltext ist leider reserviert für Angehöriger medizinischer Fachkreise
Sie haben die Maximalzahl an Artikeln für unregistrierte besucher erreicht
Kostenfreier Zugang Nur für Angehörige medizinischer Fachkreise