Bundestag kippt Werbeverbot für Abtreibungen

  • Presseagentur Gesundheit (pag)
  • Medizinische Nachricht
Der Zugang zum gesamten Inhalt dieser Seite ist nur Angehörigen medizinischer Fachkreise vorbehalten. Der Zugang zum gesamten Inhalt dieser Seite ist nur Angehörigen medizinischer Fachkreise vorbehalten.

Berlin (pag) – Ärztinnen und Ärzte müssen zukünftig nicht mehr mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Der Bundestag votiert nach einer emotionalen Debatte für die Abschaffung des §219a Strafgesetzbuch (StGB).

„Jeder Troll“ könne sich im Internet zu Schwangerschaftsabbrüchen äußern, nicht aber die Ärzte, die diese Eingriffe durchführen, beklagt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Durch die Abschaffung des §219 StGB sollen Mediziner auf ihrer Website darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden. „Es wird keine kommerzialisierende und banalisierende Werbung geben“, ist der Minister überzeugt. Dafür sorge das Berufsrecht der Ärzte sowie die im Gesetzentwurf geplanten Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Dieses soll zukünftig sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht-indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfassen. 

Neu hinzugekommen ist auf Empfehlung des Rechtausschusses eine Ergänzung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). In Paragraf 13a wird ein Absatz 3 ergänzt. Demnach soll es „Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten“ gestattet sein, „sachlich und berufsbezogen über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, der unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vorgenommen werden soll, zu informieren“.

Die CDU/CSU-Fraktion sieht in der Abschaffung von §219a einen „Grundrechtskonflikt mit dem Lebensrecht des Kindes“, wie die Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker darlegt. Es gebe bereits „eine gute geltende Regelung“. Sie befürchtet darüber hinaus „proaktive Werbung“ im Internet und in Zeitschriften. Ein dementsprechender Antrag ihrer Fraktion lehnt der Bundestag ab.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigt an, die Regierung werde als nächstes eine Kommission einrichten, die sich mit §218a StGB beschäftigen soll. Ferner sollen im Medizinstudium die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs gelehrt werden.

Der Gesetzentwurf ist online verfügbar.