BMG-Verordnung: Dispensierrecht für Hausärzte
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ändern. Laut eines Referentenentwurfs soll Hausärzten die Möglichkeit eingeräumt werden, antivirale Corona-Medikamente abzugeben. Auch eine Bevorratung ist vorgesehen. Das BMG will damit die Versorgung von Menschen höheren Alters, mit Vorerkrankungen oder unzureichendem Immunschutz verbessern, falls diese an COVID-19 erkranken.
„Die Arzneimittel können dazu beitragen, vor allem in vulnerablen Gruppen, schwere COVID-19-Verläufe zu verhindern“, heißt es im Referentenentwurf zur Verordnungsänderung, welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Dafür will das BMG verstärkt die Hausärzte einbinden und plant für diese Arzneimittel das Dispensierrecht. Pro abgegebener Packung erhalten die Ärzte – und auch Apotheker (zuzüglich Umsatzsteuer) – 15 Euro, plant das BMG. Die Vergütung sollen die Behandler mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abrechnen. Außerdem will das BMG auch Pflegeeinrichtungen die Abgabe und Bevorratung solcher Medikamente ermöglichen.
Der Deutsche Hausärzteverband bezeichnet die geplante Verordnungsveränderung als „großen Fortschritt für die Versorgung von Corona-Risikopatientinnen und -Patienten“, wie ihr Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt sagt. Infrage kommt beispielsweise das Medikament Paxlovid. Dieses müsse, so Weigeldt, möglichst früh während der Erkrankung, spätestens jedoch fünf Tage nach Symptombeginn, verabreicht werden. „Daher ergibt es absolut Sinn, dass die Hausärztinnen und Hausärzte die Möglichkeit erhalten sollen, die Behandlung sehr zeitnah zu beginnen.“ Nun gehe es darum, praktikable Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen, um die Patienten, die von einer Therapie mit antiviralen Arzneimitteln in besonderem Maße profitieren, sehr früh nach einer Infektion zu identifizieren.
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