Biosimilars versus Originalpräparate: Abbruchraten fast identisch

  • Ted Bosworth
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Bevölkerungsbasierte Versorgungs-Daten deuten darauf hin, dass die Abbruchraten bei Biosimilars, die zur Behandlung entzündlicher rheumatischer Erkrankungen verschrieben werden, ähnlich hoch sind wie bei den entsprechenden Originalpräparaten, so das Ergebnis einer Studie mit Patienten in British Columbia, die auf Biosimilars umgestellt werden mussten.

"Die Entscheidung, die Verwendung von Biosimilars vorzuschreiben, bot einen idealen Rahmen für ein natürliches Experiment", erklärte Dr. Diane Lacaille, Lehrstuhlinhaberin für Arthritisforschung an der University of British Columbia in Vancouver, bei der Präsentation der Studie auf der Jahrestagung der "Canadian Rheumatology Association".

Auf der Grundlage der realen Daten, die vor und nach einer provinzweiten Verpflichtung zur Verwendung von Biosimilars anstelle von Originalpräparaten erhoben wurden, gab es keinen wesentlichen Unterschied bei den Abbruchraten, ein Ergebnis, das Lacaille als "Surrogat für Wirksamkeit und Sicherheit" bezeichnete.

In den 2019 veröffentlichten Leitlinien der "European Alliance of Associations for Rheumatology" zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis werden Biosimilars befürwortet, um die hohen Kosten für Biologika zu senken, und zwar auf der Grundlage von Belegen für eine mit den Originalpräparaten vergleichbare Wirksamkeit und Sicherheit. Laut Dr. Tom W. J. Huizinga, einem der Mitverfasser dieser Leitlinien und Leiter der Abteilung für Rheumatologie am medizinischen Zentrum der Universität Leiden (Niederlande), besteht hinreichendes Vertrauen in Biosimilars als Alternative zu Originalpräparaten; allerdings seien Daten aus der Versorgungsrealität wünschenswert.

"Daten aus der realen Welt liefern andere Informationen als kontrollierte Studien und auch Langzeitdaten, so dass diese [kanadischen Ergebnisse] nützlich sind, um die Daten aus [randomisierten kontrollierten Studien] zu unterstützen", so Huizinga, der nicht an der kanadischen Studie beteiligt war.

Bewertung der Überlebensrate nach Umstellung auf Biosimilars

In Britisch-Kolumbien wurden Biosimilars im Juni 2017 landesweit für Neuverschreibungen von Infliximab und Etanercept vorgeschrieben. Im Jahr 2019 wurde dies auf Patienten ausgeweitet, die bereits Original-Infliximab (Remicade) und Original-Etanercept (Enbrel) einnehmen. Seitdem gilt das Mandat für Biosimilars auch für Adalimumab (Humira). Für den Vergleich der Originalpräparate von Infliximab und Etanercept mit ihren Biosimilars verglichen Lacaille und ihre Mitarbeiter die Überlebensrate in den drei Jahren nach der Änderung der Richtlinie, in denen die Patienten Biosimilars erhielten, mit den drei Jahren vor der Änderung, in denen die Patienten die Originalpräparate erhielten. Sie verglichen die Überlebensrate mit dem Originalpräparat Adalimumab und seinen Biosimilars für die Zeit vor und nach der Umstellung.

Die Forscher verglichen 1312 Patienten mit Etanercept und 827 mit einem Biosimilar davon, 230 Patienten mit Infliximab und 271 mit einem Biosimilar davon sowie 1.773 mit Adalimumab und 2.213 mit einem Biosimilar davon. Bei etwa 60 % der Patienten, die Etanercept oder ein Biosimilar erhielten, und bei 50 % der Patienten, die Infliximab oder Adalimumab und deren Biosimilars einnahmen, war die Indikation RA. Bei mehr als der Hälfte der verbleibenden Patienten lag eine Indikation wegen Psoriasis-Arthritis vor, bei den übrigen wegen ankylosierender Spondylitis.

Keine Unterschiede erreichen statistische Signifikanz

Auf der Grundlage der Abbruchraten pro 100 Personenjahre schnitten Etanercept und seine Biosimilars fast identisch ab (37,10 bzw. 37,02). Obwohl die Abbruchrate pro 100 Personenjahre bei Infliximab niedriger war als bei einem Biosimilar davon (29,97 vs. 37,96), war der Unterschied statistisch nicht signifikant (P = 0,076).

Bei Adalimumab war die Abbruchrate unter dem Originalpräparat ebenfalls niedriger als unter einem Biosimilar davon (32,92 versus 36,36), aber auch dieser Unterschied war nicht signifikant (P = 0,56).

Bei der Auswertung der Absetzdaten auf der Grundlage eines Cox-Modells mit einer Propensity-Weight-Überlappung ergaben die univariaten und die multivariablen Analysen, dass die Biosimilars ähnliche Absetzrisiken aufwiesen. Die univariate Analyse ergab Hazard Ratios für den Abbruch des Biosimilars im Vergleich zum Originalpräparat von 0,98 (P = 0,783) für Etanercept, 1,17 (P = 0,242) für Infliximab und 1,08 (P = 0,09) für Adalimumab. Im multivariablen Modell waren die adjustierten HRs für den Abbruch für alle Biosimilars im Vergleich zum Originalpräparat ungefähr gleich: 0,98 (P = 0,807) für Etanercept, 1,19 (P = 0,183) für Infliximab und 1,08 (P = 0,089) für Adalimumab.

Im Vergleich zu früher veröffentlichten direkten Vergleichen werden bei dieser praxisnahen Analyse und der Dauer der Nachbeobachtung die Grenzen formaler Studien überwunden. In einer im Jahr 2020 im BMJ veröffentlichten Metaanalyse von 45 Studien, in denen Biosimilars mit Originalpräparaten bei Patienten mit RA verglichen wurden, bei denen Methotrexat versagt hatte, stellten die Autoren nur "geringe Unterschiede bei Schaden und Nutzen" fest, wiesen aber darauf hin, dass die Analyse "durch das Fehlen langfristiger direkter Vergleiche behindert wurde".

In einem Interview wies Huizinga darauf hin, dass ein vor zwei Jahren von ihm geleitetes systematisches Review von Adalimumab-Biosimilars gezeigt habe, dass diese mit den Original-Biologika vergleichbar seien. Diese und andere veröffentlichte Studien haben durchweg gezeigt, "dass es keinen Unterschied zwischen Biologika und Originalpräparaten gibt".

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf MDedge.com, Teil des Medscape Professional Network. Er wurde von Dr. Petra Kittner ins Deutsche übersetzt.