Biomarker-Test bei Brustkrebs wird Kassenleistung
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium, bei denen das Rezidivrisiko nicht sicher bestimmt werden kann, bekommen die Kosten für einen Biomarker-Test von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Das Verfahren sei „damit nicht abgeschlossen, wir treffen hier eine Zwischenentscheidung und es findet weiter auf der Basis dessen, was noch nach- und eingereicht wird, die Bewertung anderer potenziell in Betracht kommender Testungsverfahren statt“, betont der unparteiische G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken.
Jährlich erkranken in Deutschland etwa 70.000 Frauen an frühem Brustkrebs, bei ihnen kann der Tumor meist noch vollständig entfernt werden. Allerdings können Krebszellen zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Tumor erzeugen. Dieses Risiko kann durch eine Chemotherapie um etwa ein Drittel verringert werden. Bei etwa 20.000 der Patientinnen kann keine eindeutige Therapieempfehlung für oder gegen eine Chemotherapie gegeben werden. Die Biomarker-Tests untersuchen, ob die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen – und damit das Risiko für ein Wiederkehren des Tumors – besonders hoch ist.
Der vom G-BA-Beschluss umfasst die Anwendung der spezifischen Vorgehensweise des Tests Oncotype DX Breast Recurrence Score. Die Anwendung des Tests als Kassenleistung setzt voraus, dass die Empfehlung für oder gegen eine Chemotherapie aufgrund klinisch-pathologischer Kriterien nicht eindeutig getroffen werden kann. Für die ärztliche Aufklärung muss eine Patientinneninformation verwendet werden, die auf den Internetseiten des G-BA bereitgestellt wird.
Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt die Aufnahme des Oncotype DX Breast Recurrence Score, enthält sich aber bei der Entscheidung. Dies sei „auf die vielen Unklarheiten im deutschen Versorgungskontext zurückzuführen, die mit diesem Beschluss einhergehen“, sagt Hedy Kerek-Bodden von der Frauenselbsthilfe nach Krebs. Problematisch sei die fehlende CE-Kennzeichnung des Oncotypes sowie die möglichen Datenschutzprobleme, „da die zentrale personenbezogene Datenauswertung in den USA stattfindet“.
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