Berlin (pag) – Um die Arztpraxen wegen des Coronavirus zu entlasten, können Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege sich ab sofort per Telefonat krankschreiben lassen. Darauf einigen sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, wie die KBV mitteilt.
Wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) müssten die Patienten nicht extra in die Praxis kommen, heißt es in einer Mitteilung. „Voraussetzung hierfür ist, dass sie weder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, noch sich in einem Gebiet mit Covid-19-Fällen aufgehalten haben.“ Diese Sonderregelung gelte für vier Wochen.
In diesen Fällen können Mediziner nach telefonischer Anamnese eine AU für bis zu sieben Tagen ausstellen und dem Patienten postalisch zusenden. „Damit wollen wir die Vertragsarztpraxen und Bürgerinnen und Bürger kurzfristig von Arztbesuchen entlasten, die lediglich der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dienen“, betont der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister und fügt hinzu: „Gleichzeitig soll das Risiko für eine vermeidbare Ausbreitung von Infektionskrankheiten der oberen Atemwege über die Wartezimmer der Arztpraxen reduziert werden.“ Personen mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollten weiterhin durch die vorgesehenen Stellen getestet werden.
Via Twitter fragt Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes, die KBV, wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dann in die Praxis kommt.
„Beim Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung muss nicht zwingend die eGK eingelesen werden. Denn Praxen können bei bekannten Versicherten die Daten aus der Patientenkartei übernehmen“, antwortet die KBV.
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