Ärzte-Honorare haben wieder deutlich zugelegt
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Insgesamt ist das Honorarumsatzvolumen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im dritten Quartal 2020 um mehr als sechs Prozent gestiegen – mit starken regionalen Differenzen bei den Hausärzten. Einmalige Sondereffekte und Ausgleichszahlungen lassen allerdings nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit zum Vorjahreszeitraum zu.
Die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten haben sich im dritten Quartal 2020 wieder deutlich erholt nach einer pandemiebedingten Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen Anfang bis Mitte 2020. Bei den Hausärzten stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall bundesweit um mehr als sechs Prozent bei gleichzeitigem Fallzahlrückgang von mehr als zwei Prozent. Besonders in den Ballungsräumen wie den KV-Bezirken Berlin, Hamburg und Nordrhein erholten sich die Umsätze der Hausärzte mit deutlich mehr als zehn Prozent am stärksten, gefolgt von Hessen mit fast neun Prozent. Den geringsten Honorarumsatz haben die Hausärzte in Sachsen mit 0,3 Prozent und dem Saarland mit etwas mehr als einem Prozent gegenüber dem Vorjahr erzielt.
Die Fachärzte liegen beim Honorarumsatz nach Behandlungsfall mit den Hausärzten zirka gleichauf. Aufgeschobene ambulante Operationen, die im dritten Quartal in Angriff genommen wurden, bescherten den Anästhesiologen eine Honorarsteigerung je Behandlungsfall von fast zwölf Prozent. Die höchste Steigerung verzeichneten die Labormediziner durch die Auswertung der PCR-Tests: je Behandlungsfall knapp 15 Prozent.
Insgesamt wird der Nachholeffekt besonders in den fachmedizinischen Disziplinen wie Augenheilkunde und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sichtbar. Die Augenärzte steigerten ihren Honorarumsatz um mehr als elf Prozent bei einem Fallzahlrückgang von mehr als vier Prozent und die HNO-Mediziner kamen auf einen Honorarumsatz von 14 Prozent bei einem Fallzahlrückgang von mehr als sechs Prozent. Die Autoren des Berichts verweisen unter anderem auf einmalige Sondereffekte wie die Nicht-Budgetierung von ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie Ausgleichszahlungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Der Honorarbericht ist online verfügbar.
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