AOK und Ärzteverbände sehen Versorgungsverträge in Gefahr
- Presseagentur Gesundheit (pag)
- Medizinische Nachricht
Berlin (pag) – Am heutigen Donnerstag berät der Bundestag das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG). Ein Ziel ist es, Manipulationen von Diagnosecodierungen zu verhindern. Laut Entwurf sollen generell vertragliche Regelungen unzulässig sein, in denen bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorgesehen werden. Der AOK-Bundesverband und die Allianz Deutscher Ärzteverbände lehnen diese Regelung vehement ab.
„Es bestehe die Gefahr, dass besonders innovative Versorgungskonzepte künftig schlicht unmöglich gemacht werden“, befürchtet Dr. Werner Baumgärtner, Vertreter der Allianz Deutscher Ärzteverbände. Künftig solle nicht mehr die spezifische Diagnose gelten, sondern ein allgemeiner Krankheitsbegriff. Das hält er für unsinnig und zieht das Beispiel Diabetes mellitus heran. Typ 1 und Typ 2 könne man nicht mit einander vergleichen. „Wenn ein Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen eine zielgenaue und adäquate Behandlung der Patienten erreichen soll, brauchen wir auch weiterhin die Möglichkeit, dass in diesen Verträgen die Diagnosen möglichst genau beschrieben werden“, fordert er. Er meint aber: „Das eigentliche Anliegen ist in Ordnung. Wir wollen kein Upcoding.“ Das sei auch nicht im Sinne der Allgemeinen Ortskrankenkassen, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands. Der Eindruck werde aber vermittelt, dass Krankenkassen systematisch betrügen würden. „Die Story hängt in den Köpfen. Sie ist aber nirgends belegt“, unterstreicht Litsch. Er hält Versorgungsverträge für Innovationsmotoren. Die genaue Definition von Diagnosen sorge zudem dafür, dass der Arzt fair bezahlt wird.
Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) stellt sich hinter die geplante Regelung. „Das Diagnosevergütungsverbot zielt darauf ab, Versorgung in den Mittelpunkt der Verträge zu stellen und nicht einen für den Patienten sinnlosen ICD-Wettstreit“, sagt SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler.
Zum GKV-FKG findet am 18. Dezember eine öffentliche Fachanhörung im Gesundheitsausschuss statt.
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