Aktualisierte Leitlinie Colitis ulcerosa: Bei Erstdiagnose auf Impfstatus achten
- Andrea Hertlein
- Medizinische Nachrichten
Kernbotschaft
Im Fokus der aktualisierten S3-Leitlinie Colitis ulcerosa (CU) unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) steht das erhöhte Infektionsrisiko der Patienten mit immunsuppressiver Therapie. Bei Erstdiagnose, spätestens aber vor Einleitung einer immunsuppressiven Behandlung, ist laut Leitlinie darauf zu achten, dass die Patienten möglichst alle Standard-Impfungen erhalten haben und fehlende Impfungen nachgeholt werden.
Hintergrund
Patienten mit Colitis ulcerosa sind aufgrund ihrer entzündlichen Erkrankung, aber auch durch die häufig notwendige immunsuppressive Therapie gefährdet, an einer impfpräventablen Infektionskrankheit zu erkranken. „Besonders die Kombination mehrerer Immunsuppressiva oder Biologika stellt ein Problem dar“, erläuterte Professor Torsten Kucharzik von der Klinik für Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie des Städtischen Klinikums Lüneburg und Koordinator der Aktualisierung der CU-Leitlinie. So sei laut Studien das Infektionsrisiko bei Patienten, die eine Kombination aus mehreren immunsuppessiven Medikamenten einnehmen mussten, um das 14,5-Fache erhöht.
Vor allem gefährdet seien ältere Patienten, Patienten mit Komorbiditäten sowie Patienten mit durchgemachten schweren Infektionskrankheiten. Bei schweren Krankheitsverläufen der Colitis ulcerosa könne außerdem die daraus resultierende Mangelernährung eine medikamentös induzierte Immundefizienz noch weiter verstärken.
Klinische Bedeutung
Bei Erstdiagnose, spätestens aber vor Einleitung einer immunsuppressiven Therapie, sollte bei allen Patienten mit Colitis ulcerosa der Impfstatus überprüft und bei Bedarf auf den neuesten Stand gebracht werden, lautet die Empfehlung der aktualisierten CU-Leitlinie. So ist es zum Zeitpunkt der Erstdiagnose oft noch möglich, fehlende Lebendimpfungen (v.a. Masern, Röteln, Varizellen) nachzuholen. Nach Beginn einer systemischen immunsuppressiven Therapie seien dagegen „Lebendimpfungen formal kontraindiziert, wenngleich wohl dennoch sicher durchführbar“, heißt es weiter.
Unabhängig vom Krankheitsschweregrad und der Therapie empfiehlt die Leitlinie UC-Patienten jährlich gegen Influenza A/B zu impfen. Alle Patienten mit immunsuppressiver Therapie sollten außerdem als Indikationsimpfung gegen Pneumokokken geimpft werden. Die Erstimpfung sollte möglichst mit PCV13 und die Nachimpfung mit PPV23 erfolgen. Individuell sinnvoll können darüber hinaus Impfungen gegen Meningokokken, Hämophilus influenzae und spezifische Reiseimpfungen sein. Ärzte sollten sich dabei an die Empfehlungen des Robert Koch-Institut zu Impfungen bei Immunsuppression halten.
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