AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Atezolizumab

  • Bettina Martini
  • Medizinische Nachrichten
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Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) veröffentlicht einen Rote-Hand-Brief zu Atezolizumab (Tecentriq, Roche) wegen Einschränkung der Indikation zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms bei erwachsenen Patienten, die für eine cisplatinbasierte Chemotherapie ungeeignet sind:

Atezolizumab wird angewendet als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten sowie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms.

Vorläufige Daten einer laufenden klinischen Studie zur Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms zeigen ein verringertes Überleben bei einer Monotherapie mit Atezolizumab verglichen mit einer platinbasierten Chemotherapie bei Patienten, deren Tumoren eine niedrige PD-L1(programmed death ligand 1)-Expression zeigen (< 5 % der Immunzellen mit positiver Färbung für PD-L1):

Die Indikation von Atezolizumab zur Erstlinienbehandlung des Urothelkarzinoms bei Patienten, die für eine Behandlung mit Cisplatin ungeeignet sind, wird daher eingeschränkt: Es darf zur Erstlinienbehandlung nur noch angewendet werden, wenn der Patient eine hohe PD-L1-Expression aufweist (≥ 5 %).

Die Anwendung von Atezolizumab nach vorheriger Chemotherapie bleibt unverändert.